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Wohn-Riester

Auch die eigenen vier Wände können Teil der geförderten Altersvorsorge sein. Das Eigenheimrentengesetz – oder einfach „Wohn-Riester“ genannt – bietet Bürgern verschiedenste Gestaltungsmöglichkeiten: vom geförderten Bau eines Eigenheims über den Kauf einer Immobilie bis zum Erwerb eines lebenslangen Dauerwohnrechts.

10 Fragen zu Wohn-Riester

Bereits ab November 2008 gibt es die neue Wohn Riester Förderung in Deutschland. Wie funktioniert eigentlich der Wohn Riester und was bringt die Wohn Riester Förderung überhaupt?

1. Frage: Wohn Riester - was ist Wohn Riester überhaupt?
Bisher gab es die staatlichen Riester-Zulagen nur für zertifizierte Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne. Mit dem neuen Eigenheimrentengesetz vom Juli 2008 steht jetzt das selbst genutzte Wohneigentum gleichberechtigt neben den anderen Formen der privaten Altersvorsorge und wird in gleicher Weise gefördert.

Somit werden auch Einzahlungen, also Ihre Spar- und Tilgungsleistungen auf zertifizierte Wohn Riester Darlehen und Wohn Riester Bausparverträge förderfähig.

2. Frage: Wer ist überhaupt Wohn Riester förderberechtigt?
Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den bisherigen Riester Altersvorsorgeverträgen.
Anspruch auf die Förderung haben alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, pflichtversicherte Selbstständige, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie deren Ehepartner, wenn sie einen eigenen Wohn Riester Vertrag haben. Die Wohn Riester Förderung ist komplett unabhängig vom Einkommen. Es kann jeder Förderberechtigte von der neuen Wohn Riester Förderung profitieren.

3. Frage: Wie hoch ist die staatliche Förderung beim Wohn Riestern?
Wer 4 Prozent aus dem Bruttoeinkommen des Vorjahres auf einem Altersvorsorgevertrag anlegt (max. 2.100 Euro inklusive Zulagen) erhält den vollen Riester-Bonus von 154 Euro Grundzulage bzw. 308 Euro bei Verheirateten. Pro Kind gibt es jeweils 185 Euro, für jedes ab 2008 geborene Kind sogar 300 Euro.

Eine besondere Förderung gibt es für Jugendliche unter 25 Jahren: Sie erhalten sowohl für neu abgeschlossene wie auch für bestehende Riester-Verträge einen einmaligen Berufsanfängerbonus in Höhe von 200 Euro.

4. Frage: Wofür kann ich die neue Wohn Riester Förderung verwenden?
Wer bereits einen Riester-Vertrag bespart, kann 75 % oder das gesamte angesparte Kapital für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Wohnimmobilie entnehmen.

Bedingung: Das Haus / die Wohnung muss in Deutschland liegen und nach 2007 gekauft oder fertig gestellt sein. Das Geld kann aber auch für den Erwerb von Wohnungsgenossenschaftsanteilen oder von Dauerwohnrechten für Seniorenheime etc. verwendet werden.

5. Frage: Wir haben aktuell gebaut. Können wir mit der Wohn Riester Förderung auch das laufende Baudarlehen tilgen?
Nein, eine vollständige Entschuldung eines bestehenden Immobilienkredites mit der Riester Zulage und dem Riester Ersparten ist erst ab Rentenbeginn möglich. Die staatlichen Zulagen und das angesparte Wohn Riester Kapital können nur zur Umschuldung verwendet werden, wenn das bereits abgeschlossene Immobiliendarlehen ein zertifiziertes Riester Darlehen ist. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihr selbstgenutztes Objekt nach dem  31.12.2007 hergestellt worden ist.

6. Frage: Kann ich einen bestehenden Riester Vertrag auflösen bzw. das angesparte Guthaben bei Kauf einer Immobilie verwenden?
Ja, das Guthaben aus dem bisherigen Riester Vertrag darf entnommen und vollständig für die Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden.

Jedoch für vor dem 1. Juli 2008 abgeschlossene Riesterverträge gilt eine Ausnahme, dass in 2008 oder 2009 für eine Immobilienfinanzierung mindestens 10.000 Euro entnommen werden müssen.

7. Frage: Wird das bereits angesparte Riester Kapital als Eigenkapital anerkannt?
Ja, Banken und Bausparkassen erkennen das bereits angesparte Riester Kapital voll als Eigenkapital an.

8. Frage: Kann ich mit Riester bzw. Wohn Riester modernisieren oder mein Haus altersgerecht umbauen?
Nein. Umbau – und Renovierungsmaßnahmen werden nicht gefördert. Hier bieten sich klassische Bank- oder Bausparprodukte für Modernisierungen und Umbaumaßnahmen an.

9. Frage: Was passiert, wenn ich die neue Wohn Riester Förderung für meine Baufinanzierung verwende, das Haus oder die Wohnung aber später vermiete oder verkaufe?
Bei Verkauf oder Vermietung  einer Wohn Riester geförderten Immobile müssen die staatlich gewährten Zulagen in voller Höhe zurück gezahlt werden.

Ausnahmen: Die bereits gewährte Wohn Riester Förderung wird innerhalb von 4 Jahren in ein neues selbst bewohntes Eigentum oder in einen Riester Vertrag eingezahlt. Wird das Eigenheim aus berufsbedingtem Umzug zeitweise vermietet, muss die Wohn Riester Förderung nicht zurück erstattet werden, wenn Sie bis zum 67. Lebensjahr die Selbstnutzung wieder aufnehmen.

10. Frage: Muss die neue Wohn Riester Förderung im Rentenalter versteuert werden?
Ja, wie bei allen Riester-Verträgen unterliegt auch die neue Wohn Riester Förderung der nachgelagerten Besteuerung. Ihre Beiträge in der Sparphase sind steuerfrei, die Auszahlungen im Rentenalter aber steuerpflichtig.

Es kann mitunter sogar ein Steuervorteil sein, da Sie während Ihrer Berufstätigkeit in der Regel einen hohen Steuersatz haben (und keine Zahlungen leisten müssen) und im Rentenalter einen deutlich niedrigeren Steuersatz (erst dann wird besteuert: Variante 1 die fällige Steuer wird bis zum 85. Lebensjahr jährlich gezahlt, oder Variante 2 zu Rentenbeginn die gesamte Steuerschuld auf einem Mal mit einem 30 % Rabatt)

Die neue Wohn Riester Förderung bietet Ihnen jedoch trotz nachgelagerter Besteuerung einen enormen Vorteil während der Rückzahlung Ihres Immobiliendarlehens – und das bis zu
50.000 € -
Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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